Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wegelicht Solutions GmbH
Stand: 1. Januar 2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Wegelicht Solutions GmbH (im Folgenden „Wegelicht Solutions“ oder „wir“) im Bereich Infrastrukturmanagement und -sicherheit. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung von Wegelicht Solutions anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungen
Wegelicht Solutions erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Straßeninstandhaltung, Tunnelreinigung, Winterdienst (Schneeräumung, Streudienst), Verkehrsmanagement-Systeme, Fahrbahnreparatur sowie Brückeninspektion und -reparatur. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für unsere Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Geltendmachung gesetzlicher Verzugszinsen vor.
5. Haftung
Wegelicht Solutions haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, unbeschadet der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Gewährleistung
Wir gewährleisten die fachgerechte Ausführung unserer Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen sehen eine längere Frist vor.
7. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen oder ähnliche unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse, befreien Wegelicht Solutions für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
8. Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung. Diese finden Sie auf unserer Website.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Salzburg, Österreich, vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Wegelicht Solutions GmbH – Ihr Partner für sichere und effiziente Infrastruktur.